Kleine Anfrage der Abgeordneten Elisabeth Bröskamp (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
und
Antwort des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen
Die Kleine Anfrage 1894 vom 18. September 2013 hat folgenden Wortlaut:
Die Bundesregierung hat trotz massiver Proteste auf vielen Ebenen die Einführung des Betreuungsgeldes zum 1. August 2013 beschlossen. Aus unserer Sicht hätten diese Gelder sinnvoller für den Ausbau der institutionellen Kinderbetreuung ausgegeben werden
sollen.
Ich frage die Landesregierung:
- Wie viele Anträge sind am 1. August 2013 in Rheinland-Pfalz gestellt und bewilligt worden (bitte nach Kreisen und kreisfreien Städten/Jugendämtern beantworten)?
- Wie viele Anträge sind zum 1. September 2013 in Rheinland-Pfalz gestellt und bewilligt worden (bitte nach Kreisen und kreisfreien Städten/Jugendämtern beantworten)?
- Wie viele Anträge (siehe Frage 1 und 2) mussten abgelehnt werden und weshalb (bitte nach Kreisen und kreisfreien Städten/Jugendämtern beantworten)?
- Mit welchem zusätzlichen Verwaltungsaufwand (personell und materiell) ist bei den zuständigen Behörden zu rechnen (bitte nach Kreisen und kreisfreien Städten/Jugendämtern beantworten)?
- Wie ist die grundsätzliche Einstellung der Landesregierung zum Betreuungsgeld?
Dei Antwort als PDF-Datei…