Dazu stellte Elisabeth Bröskamp (MdL) von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine Anfrage an das Mainzer Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur.
Einige ortsansässige Firmen haben allerdings eine Sondergenehmigung und dürfen – selbstverständlich und für die ansässigen Betriebe auch notwendig – die B 42 befahren.
Leider ist festzustellen, dass sich viele Lkw aus NRW kommend oder auch aus der Richtung Koblenz/Vallendar (nicht ortsansässige Firmen) kommend, daran nicht halten und trotz Fahrverbot die B 42 befahren. Dies führt für die Anwohner zu enormen Beeinträchtigungen. Der Landrat des Kreises Neuwied hat angekündigt, dass Lkw-Fahrverbot auf der B 42 wieder aufzuheben. Das liegt in seiner Zuständigkeit.
Vorbemerkung: Die Gründe für die Sperrung der B 42 für Lkw ab 7,5 t waren im Wesentlichen die erheblichen Belästigungen der Bevölkerung in den Rheinufergemeinden durch Lärm und Abgase von Lastkraftwagen sowie die Entwicklung der Unfallzahlen in diesen Gemeinden. Durch eine Reihe von Investitionen in Millionenhöhe im Laufe der langjährigen Sperrzeit hat sich die Gesamtsituation auf dieser gesperrten Strecke erheblich verbessert. Sowohl Rheinbrohl als auch Bad Hönningen verfügen schon seit vielen Jahren über ausgebaute Umgehungsstraßen, so dass der Verkehr hier nicht mehr durch die engen Ortsdurchfahrten fließen muss. Dies hat sich zwangsläufig sowohl für die dort lebende Bevölkerung, einschließlich des Kurbetriebs in Bad Hönningen, als auch auf die Verkehrssicherheit positiv ausgewirkt.
Gegen die Absicht des Landkreises Neuwied, vor diesem Hintergrund das Lkw-Durchfahrtsverbot aufzuheben, haben sich eine Reihe von Kommunen ausgesprochen. Die Landesregierung tritt dafür ein, vor einer abschließenden Entscheidung mit allen Beteiligten, wie beispielsweise mit den Kommunen, den Speditionsverbänden und den Wirtschaftsverbänden, die dafür erforderlichen Abstimmungen durchzuführen, soweit das Ministerium in seiner Vorbemerkung in seiner Antwort auf die Anfrage der Landtagsabgeordneten Elisabeth Bröskamp.
Die Landtagsabgeordnete fragte u. a. die Landesregierung desweiteren:
- Wie oft wurden in den letzten zehn Jahren Lkw-Kontrollen auf der B 42 durchgeführt? Wo und von wem wurden die Kontrollen an der B 42 durchgeführt?
- Wurden auch in Unkel, Linz und Bad Hönningen Lkw-Kontrollen durchgeführt ?
- Wie viele festgestellte Verstöße gegen die gültigen, verkehrsrechtlichen Vorschriften hatte es in den letzten 10 Jahren gegeben.
- Wie häufig wurden bei festgestellten Verstößen Bußgelder verhängt und wie hoch waren diese?
Das Ministerium antwortete: Acht Firmen wurden für insgesamt 108 Lkw Ausnahmegenehmigungen zum Befahren der B 42 erteilt.
Die Polizeiinspektion Neuwied führt in unregelmäßigen Abständen der Verkehrsüberwachung Kontrollmaßnahmen hinsichtlich der Durchfahrtsbeschränkung für Schwerverkehrsfahrzeuge durch. Entsprechende Einträge im polizeilichen Vorgangsbearbeitungssystem werden gemäß den datenschutzrechtlichen Vorschriften nach drei Monaten grundsätzlich automatisiert gelöscht. In Zusammenhang mit einer Bürgerbeschwerde über die widerrechtliche Nutzung der Strecke durch Schwerverkehrsfahrzeuge zur Nachtzeit ist belegt, dass im Zeitraum vom 21. Oktober 2015 bis 6. November 2015 drei jeweils zweistündige Kontrollen durchgeführt wurden. Dabei wurden insgesamt elf Lkw festgestellt, die die Strecke ausnahmslos berechtigt nutzten. Die Kontrollmaßnahmen werden überwiegend von der Polizeiinspektion Neuwied durchgeführt, vereinzelt finden auch Kontrollmaßnahmen durch die im gesamten Präsidialbereich Koblenz zuständige Verkehrsdirektion Koblenz statt. Laut Ministerium sind in Unkel, Linz und Bad Hönningen sind keine geeigneten Kontrollörtlichkeiten vorhanden. Da Einträge über die Kontrollmaßnahmen nach drei Monaten automatisiert gelöscht werden ist die Anzahl der festgestellten Verstöße über einen Zeitraum von zehn Jahren rückwirkend nicht mehr möglich.
„Nach telefonischer Rückfrage bei der zuständigen Polizei, hat es aber allerdings im letzten halben Jahr auf der B 42 lediglich eine Kontrolle in Neuwied gegeben. Zwischen Rheinbreitbach und Neuwied keine einzige Kontrolle! Dies halte ich für fatal, da kein illegal durchfahrender LKW mit Konsequenzen rechnen muss. Es kann nach wie vor nicht sein, dass auf einer für LKW gesperrten Strecke derart viele LKW fahren. Die Belastung für die Bürgerinnen und Bürger in den anliegenden Gemeinden ist hoch, die Unfallgefahr ebenso. Das Nadelöhr Leubsdorf – Ariendorf und z. B. die Ortsdurchfahrt in Leutesdorf sind nur ein paar Beispiele. Es muss gelten, dass LKW nicht als „Mautpreller“ durch die Lande fahren. Auch diese sind vernetzt und finanzielle Konsequenzen für illegal durchfahrende LKW würden sich wie im Lauffeuer verbreiten,“ so Elisabeth Bröskamp